Ingrid Pahlmann am 04.07.16 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Persönliche Erklärung: Verlängerung der Entschädigungsregelung für Eltern notwendig!

14. Mai 2020

Zur Abstimmung über das Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ habe ich folgende Erklärung mit zu Protokoll gegeben. Ich sehe in der Entschädigungsregelung einen wichtigen Beitrag für die Familien während dieser Krise.

Persönliche Erklärung gemäß §31 Abs.1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den von der CDU/CSU und SPD Fraktion eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967)

Ich stimme diesem Gesetz zu, um die dort enthaltenen vielen wichtigen und guten Regelungen zu unterstützen. Zusätzlich spreche ich mich ausdrücklich für eine Verlängerung der bisherigen Entschädigungsregelung für Eltern nach § 56 Absatz 2 aus, die im aktuellen Gesetz nicht enthalten ist. Aufgrund der von den Landesbehörden angeordneten Schließung von Schulen und Kitas müssen viele Eltern ihre Kinder derzeit selbst betreuen. Für diese Eltern gilt nach dem Ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dass ihnen für die Zeit von bis zu sechs Wochen eine Lohnersatzleistung / Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigten entstandenen Verdienstausfalls gewährt wird.

Aus familienpolitischer Sicht halte ich eine Verlängerung / Entfristung dieser Regelung für dringend notwendig. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass andere Entschädigungszahlungen nach dem lnfektionsschutzgesetz gemäß des § 56 Absatz 2 auch über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus erfolgen. Solange der Schul- und Kitabetrieb weiter eingeschränkt bleibt, ist es unsere Verantwortung, den Eltern eine finanzielle Sicherheit zu geben und ihnen die Existenzängste zu nehmen. Denn selbst bei einer schrittweisen Erweiterung des Notbetriebs in den Einrichtungen ist davon auszugehen, dass nicht alle anspruchsberechtigten Eltern erfasst werden können und damit ein Teil dieser Eltern weiterhin nicht oder nur eingeschränkt ihrer Berufstätigkeit nachgehen kann.

Ich erwarte daher, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen in den nächsten Tagen kurzfristig eine Lösung für die Verlängerung der Entschädigungszahlung erarbeiten. Bund und Länder haben über die Schließung der Einrichtungen gemeinsam beraten. Die Länder haben die Schließung der Einrichtungen letztendlich umgesetzt und arbeiten nunmehr an einer schrittweisen Erweiterung des Notbetriebs. Bund und Länder sind daher gemeinsam in der Verantwortung den Eltern gegenüber, die sich in einer paritätischen Kostenteilung wiederspiegeln sollte.