Neue Förderprogramme – Chancen für Kommunen

4. Juli 2015

Mit dem Nachtragshaushalt 2015 sind mehrere Förderprogramme aufgelegt worden, von denen Kommunen profitieren:

Das neu aufgelegte Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ermöglicht es Kommunen, Zuschüsse für bauliche Sanierung entsprechender Anlagen und Gebäude zu beantragen. Für die nächsten drei Jahre sind insgesamt 140 Mio. Euro vorgesehen, davon rund 100 Mio. Euro für Projekte mit Modellcharakter oder von regionaler Bedeutung. Die Zuwendungen erfolgen direkt an die Kommunen. Der Bundesförderanteil wird in der Regel bei einem Drittel der Investition liegen mit einer maximalen Fördersumme von 2 Mio. Euro. 

Damit auch finanzschwache Kommunen profitieren, kann der Bundesanteil auf 90 Prozent und max. 4 Mio. Euro erhöhen, wenn eine Haushaltsnotlage nachgewiesen wird. Eine Mitfinanzierung durch das Land soll bei der Auswahl der Projekte positiv gewertet werden.

Entscheidende Kriterien für die Auswahl werden voraussichtlich die Einbindung in die städtebauliche Entwicklung und Anpassung aufgrund von demografischen Veränderungen sein. Dazu zählen beispielsweise die bauliche Erneuerung von Sportanlagen zur Integration, die Umnutzung sanierungsbedürftiger Gebäude für die Jugendarbeit oder die energetische Sanierung.

Im Programm „Modellvorhaben nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende“ wird mit insgesamt 120 Mio. Euro der Bau von Wohnungen gefördert, die mit innovativen Konzepten, wie z.B. gemeinsame Unterkünfte für Studenten, Auszubildende und unbegleitete minderjärhige Flüchtlinge, flexible Grundrisse für eine alternative Nutzung oder der Verzicht auf die Beanspruchung neuer Flächen durch Überbauung verbunden sind.

Der Projektaufruf erfolgt voraussichtlich im Herbst. Das Programm steht allen Investoren offen, richtet sich aber insbesondere an öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Im Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ stehen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 jeweils 10 Mio. Euro für die bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz bereit. Antragsberechtigt sind Mieter mit Zustimmung des Eigentümers und Eigentümer selbst. Die Förderung beträgt 20 Prozent der getätigten Investition mit einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro pro Antrag. Weitere Details werden derzeit noch erörtert.