Mehrwertsteuersenkung, Kinderbonus und mehr
Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist verabschiedet
Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ist ein erneut umfangreiches Paket zum Ankurbeln der Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise verabschiedet.
In dem Gesetz ist unter anderem die befristete Senkung der Mehrwertsteuer enthalten. Auf diese Weise soll der Konsum in Deutschland neu entfacht werden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass dies mit dem Instrument der zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung gelingen kann.
Das Gesetz umfasst auch einige weitere Maßnahmen, beispielsweise eines erhöhten Verlustrücktrages für Unternehmen oder Entlastungen bei der Gewerbesteuer, eine stärkere Förderung von Forschung und Innovation oder CO2-freien Dienstwagen.
Auch für Eltern enthält das Gesetz mehr Unterstützung. Der Kinderbonus von 300 Euro wird kommen und für Alleinerziehende wird der Entlastungsbetrag befristet deutlich erhöht.
Einen Überblick über das zweite Corona-Steuerhilfegesetz bietet ein Faktenblatt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welches es hier zum Nachlesen gibt.
Viele Fragen rund um den Kinderbonus und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantwortet das Bundesfamilienministerium hier in einem FAQ.