Wichtige Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
Unterstützung von Unternehmen während der Corona-Krise
Heute wurden in einem Eilverfahren vom Deutschen Bundestag Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen, die bereits kurzfristig den Unternehmen im Land unter die Arme greifen sollen.
Dafür wurden zunächst Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:
- Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent.
- Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
- Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer.
- Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist in sehr guter Verfassung. Zurzeit ist aber nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus deutsche Unternehmen treffen und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste durch die Corona-Krise sollen möglichst verhindert werden!
Die Bundesagentur für Arbeit hat derzeit Rekord-Rücklagen von rund 26 Milliarden Euro. Deshalb ist der Spielraum für aktuelle Programme sehr groß und soll zu Abwehr größeren Schadens für den Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Darüber hinaus stehen Unternehmen in der aktuellen Krise auch weitere Liquiditätshilfen und Angebote zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Bundesministeriums für Wirtschaft.