Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft

Was bei über 80 Millionen Verbrauchern auf den Teller kommt…

28. Juli 2017

… bestimmt der Deutsche Bundestag. Zumindest entscheiden die Parlamentarier über den Rahmen, innerhalb dessen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie ihre Produkte an die Verbraucher weitergeben. Zuständig sind die 33 Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Während der wirtschaftliche und rechtliche Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode dem Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz zugeordnet wurde, verbleiben gesundheitlicher Verbraucherschutz und Produktsicherheit im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Weitere Schwerpunkte des Ausschusses sind die Umsetzung der gemeinsamen europäischen Agrar- und Fischereipolitik in Deutschland, Fragen der Lebensmittelkennzeichnung, Probleme der Flächenkonkurrenz aber auch die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA, welches erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Betriebe als auch die Verbraucher haben wird.

Weitere Informationen finden Sie unter bundestag.de und bmel.de.