Versicherung gegen Ernteausfälle durch Dürre wird günstiger

14. Februar 2020

Wichtiger Beitrag zur betrieblichen Eigenvorsorge

Anlässlich der heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung zur Absenkung der Versicherungsteuer für das Risiko „Dürre“ erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Ingrid Pahlmann MdB:

„Die Absenkung der Versicherungssteuer für Dürre- und Trockenheitsschäden ist sehr zu begrüßen, weil sie die landwirtschaftlichen Betriebe entlasten wird. Für diese Änderung haben wir uns als Agrarpolitiker der Union im Deutschen Bundestag erfolgreich eingesetzt.

Mit der Gesetzesänderung wird die Versicherungsteuer für das Risiko „Dürre“ und das Risiko „Trockenheit“ von 19 Prozent auf 0,03 Prozent gesenkt. Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland machen es erforderlich, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse in das Versicherungsteuergesetz mit aufzunehmen.

Wir geben damit ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.

Wir haben auch dafür gesorgt, dass die Begünstigung rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt und damit auch jene Versicherungsnehmer begünstigt werden, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben.“