Neues Gesetzespaket zur Erdgasförderung: Hohe Auflagen im Umweltschutz, Sandsteingasförderung gestärkt, Schiefergasförderung verboten
Berlin, 23. Juni 2016 – Zum morgen abzustimmenden Gesetz im Bereich Fracking erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Gifhorn-Peine Ingrid Pahlmann:
„Gerade wir Niedersachsen kennen die Vor- und Nachteile der Erdgasförderung, völlig unbeachtet der dahinterstehenden Technologie. 96 % des deutschen Erdgases kommen aus unserem Bundesland.
Dennoch bin ich seit Jahren für ein Verbot des unerforschten sogenannten unkonventionellen Frackings, einhergehend mit einer besseren Regulierung der Erdgasförderung zum Wohle von Mensch und Natur, eingetreten.
Der von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks vor einem Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zum Fracking ging einer Vielzahl von CDU-Bundestagsabgeordneten nicht weit genug. So auch mir. Daher haben wir uns in einer Gruppe zusammengeschlossen, die konstruktiv an Verbesserungen des Gesetzes gearbeitet hat. Dies ist uns glücklicherweise tiefgreifend gelungen.
Die SPD-Minister wollten unkonventionelles Fracking unter einer willkürlich gezogenen Tiefe von 3.000 Metern erlauben. Wir haben nun ein Verbot von unkonventionellen Fracking erwirkt. Darüber hinaus haben wir beispielsweise erreicht, dass nicht nur Gebiete der Trinkwassergewinnung besonderen Schutz erfahren, sondern auch Gebiete, in denen Wasser für die Produktion von Lebensmitteln gewonnen wird. Die SPD-Minister haben das nicht vorgesehen.
Zukünftig werden auch Fracking-Fluide strengen Umweltauflagen unterliegen und für den Umgang mit kontaminierten Lagerstättenwasser wird der Stand der Technik vorgeschrieben. Auch wird eine Beweislastumkehr eingeführt. Zukünftig müssen Erdgasförderer nachweisen, dass Einwirkungen im Sinne der Bergschadenvermutung nicht auf ihre Arbeit zurückzuführen sind.
Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hat angekündigt, Anträge auf unkonventionelles Fracking nach dem derzeit geltenden Berggesetz, d.h. ohne allzu hohe Umweltauflagen, zuzulassen.
Nach dem derzeit geltenden Recht ist dies möglich und hat bisher nur aufgrund eines freiwilligen Moratoriums der Industrie nicht stattgefunden. Um sicherzustellen, dass zukünftig nicht noch mehr Anträge durch die Landesregierung positiv beschieden werden können, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun erfolgreich auf die zügige Verabschiedung eines Schutzgesetzes gedrängt. Daher die morgige Abstimmung.
Um es noch einmal deutlich hervorzuheben. Die dem Fracking kritisch eingestellten Unions-Abgeordneten haben sich gegen den Gesetzesvorschlag der SPD-Minister Hendricks und Gabriel durchgesetzt:
1. Grundsätzlich ist kommerzielles unkonventionelles Fracking verboten, völlig unabhängig von der Tiefe der Gesteinsschichten.
2. Um der Forschungsfreiheit gerecht zu werden und das Wissen über die Technologie nicht zu gefährden, sollen bundesweit maximal vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen Frackings möglich werden.
Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen und unter strengen Umweltauflagen erfolgen. SPD und Grüne in Niedersachsen haben nun die Möglichkeit zu beweisen, wie wichtig ihnen Mensch und Umwelt wirklich sind.
Wohlwissend, dass der Erdgasindustrie das Arbeiten durch unser Gesetz erschwert wird, bin ich mir sicher, dass wir mit ein gesundes Maß in Verantwortung für Mensch und Umwelt gefunden haben.“