Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

17. Oktober 2024
Gefährlicher Blindflug bei der Krankenhausreform

Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen.

„Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.

Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Uns als Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen.

Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU·CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.

Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.“

Hintergrund:

Nach einem langen, ungeordneten und phasenweise chaotischen Prozess hat die Ampel das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Uns alle treibt in unseren Wahlkreisen die schwierige Lage vieler Krankenhäuser um. Vielerorts befinden sich Kliniken in wirtschaftlicher Not. Insolvenzen drohen, noch lange bevor eine Krankenhausreform überhaupt wirken kann.

Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist unstrittig. Überarbeitetes Personal, zu viele Krankenhausbetten, überbordende Bürokratie, teils mangelhafte Behandlungsqualität und finanzielle Nöte, die immer öfter zu Insolvenzen führen, sind zu oft Alltag in vielen Krankenhäusern.

Jedoch wird das Ampel-Gesetz dagegen keine echte Lösung bieten. Es bleibt hinter den Vorschlägen führender Experten zurück, greift in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein und trifft Finanzierungsfestlegungen, gegen die schon jetzt Klagen angekündigt werden.

Vor allem hat die Ampel den Bundesländern und uns als Oppositionsfraktion in der entscheidenden Phase der parlamentarischen Beratungen gezielt Informationen vorenthalten. Es ist einmalig, dass ein zentrales Gesetz für das Gesundheitswesen den Bundestag passiert, aber ausschließlich den Regierungsfraktionen die lang angekündigte Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt wird.

Die zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Wir haben unsere Positionen in einem Entschließungsantrag formuliert. Darin fordern wir insbesondere:

  1. Als ersten Schritt eine regionalisiert betrachtete Bedarfsanalyse durchzuführen.
  • Sofort eine umfassende, professionelle Auswirkungsanalyse zum KHVVG vorzulegen, um für die betroffenen Akteure Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.
  • Sehr zeitnah eine Brückenfinanzierung über ein Vorschaltgesetz für die Krankenhäuser sicherzustellen, um eine unkontrollierbare kalte Struktur-bereinigung, also ein Kliniksterben auch versorgungsrelevanter Häuser, noch vor dem Beginn der Umsetzung der Reform zu verhindern. Dies haben wir als CDU·CSU bereits im letzten Jahr gefordert (BT.Drs. 20/8402).
  • Die Länder, die Krankenhausgesellschaften, die Fachverbände, die Vertreter der kommunalen Ebene und alle weiteren relevanten Akteure endlich enger einzubinden.
  • Die Länder gemäß ihrer grundgesetzlich vorgegebenen Planungshoheit adäquat bei der Krankenhausreform zu beteiligen und deren Zustimmung im Rahmen des Bundesratsbeschlusses einzuholen.
  • Den geplanten „Transformationsfonds“ mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro zur einen Hälfte aus Mitteln der Länder und zur anderen Hälfte aus Mitteln der GKV in der Finanzierungsweise zu überdenken und alternative Finanzierungen vorzunehmen.
  • Eine bedarfsorientierte, weitgehend fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung einzuführen, um ökonomische Fehlanreize zu stoppen und um die Grund- und Notfallversorgung auch im ländlichen Raum zu sichern.
  • Den Ländern bei der Zuteilung und bei den Strukturanforderungen der jeweiligen Leistungsgruppen mehr Instrumente der Flexibilität – je nach regionaler Situation und Bedarf – einzuräumen und insbesondere Kooperationen und Verbünde von Krankenhäusern zu berücksichtigen, um langjährige Erfahrungen und erfolgreiche Spezialisierungen zu sichern.
  • Die im KHVVG geplanten und bereits gesetzlich umgesetzten Dokumentationspflichten und Bürokratieauflagen auf das Mindeste sowie auf eine die Patientensicherheit fokussierte Notwendigkeit zu beschränken, um dem medizinischen Personal so mehr Zeit für die Arbeit am Patienten zu geben.