Infos zur neuen Masern-Impfpflicht
Seit dem 1.März 2020 gilt sie: Die Masern-Impfpflicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Internetseite rund um das Masernschutzgesetz erstellt. Unter www.masernschutz.de werden Informationen für Eltern, Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch zahlreiche Merkblätter und praktische Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes. Diese können ausgedruckt und an Betroffene verteilt werden.
Mit der vom Bundestag verabschiedeten Verpflichtung soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind. Vor allem sollen die Personen geschützt werden, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, z.B. weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen.