Hebammen – Finanzielle Entlastung für Berufsgruppe und Sicherung der Leistungen für werdende Mütter

2. Juni 2016

Berlin, 2. Juni 2016 – Für die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien sind Hebammen unverzichtbar. Daher haben wir in den zurückliegenden Jahren verschiedene Maßnahmen unternommen, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe sicherzustellen und die Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten.

Zum 01.01.2012 wurde gesetzlich klargestellt, dass die Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung von Hebammen berücksichtigen müssen. Des Weiteren wurden für Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, zum 01.07.2014 zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um einer finanziellen Überlastung durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie vorzubeugen. Die zum 1. Juli 2014 erfolgten Prämiensteigerungen für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mit Geburtshilfe wurden mit insgesamt 2,6 Mio. Euro ausgeglichen. Des Weiteren erhalten Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, seit dem 01.07.2015 auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Damit wird ein weiterer Beitrag zur Entlastung der Hebammen bei der Finanzierung gestiegener Haftpflichtprämien geleistet und somit der Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe gefördert. Darüber hinaus wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zum 01.01.2016 geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen künftig darauf verzichten müssen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Diese Regressforderungen waren in der Vergangenheit eine Ursache für den Anstieg der Haftpflichtprämien. Folglich könnte der Regressverzicht einen weiteren Anstieg bremsen und Hebammen finanziell entlasten. Zusätzlich erhalten Unternehmen den Anreiz, wieder mehr Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anzubieten.

Wichtig für die Berufsausübung der Hebammen ist zudem, dass der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden kann. Ende 2015 wurde zwischen dem auch bislang im Markt befindlichen Versicherungskonsortium und dem DHV eine Verlängerung des bestehenden Gruppenvertrages bis Mitte 2018 unterzeichnet. Damit ist erstmals wieder eine mehrjährige Absicherung der freiberuflichen Hebammen gewährleistet.

Wir haben uns in dieser Legislatur aber nicht nur für die finanzielle Entlastung der Hebammen eingesetzt. Mit dem Präventionsgesetz haben Familien die Möglichkeit erhalten, die Leistungen der Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung zukünftig 12 Wochen statt wie bisher nur 8 Wochen nach der Geburt in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Verlängerung aufgrund ärztlicher Anordnung. Davon profitieren Mütter und Väter, weil sie die wertvolle Unterstützung durch Hebammen nach der Geburt zeitlich flexibler gestalten können. Zugleich unterstreicht die Regelung die wichtige Arbeit der Hebammen.