Fördern und Fordern – Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière informiert über das geplante Integrationsgesetz
Berlin, 07. Juni 2016 – Im Rahmen der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Herr Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am Dienstag über das geplante Integrationsgesetz und dessen Auswirkungen auf und für die Kommunen informiert. Dabei ist auch die Unterstützung der Bundesländer gefordert.
Mit dem Ziel der raschen Integration und der Schaffung von Perspektiven für Asylbewerber, die sich erkennbar um ihre Integration bemühen, sollen diese durch verpflichtende Integrationskurse schnell in die Gesellschaft aufgenommen und dem Arbeitsmarkt verfügbar gemacht werden.
Im Vordergrund dabei stehen zum Einen das Erlernen der deutschen Sprache, aber vor allem die Anerkennung der deutschen Werte, Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes. Nur unter diesen Bedingungen soll eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden.
Asylbewerbern in der Ausbildung soll für die Zeit ihrer betrieblichen Ausbildung ein befristetes Aufenthaltsrecht zugesprochen werden, welches sich um 2 Jahre verlängert, sofern sie nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Arbeitsplatz vorweisen können.
Des Weiteren beinhaltet dieses Gesetz die Wohnraumzuweisung, die es den Ländern ermöglicht, Ballungsräume und soziale Brennpunkte zu verhindern.
Sollten Integrationsbemühungen verweigert oder abgebrochen werden, müssen entsprechende Leistungen gekürzt und eingeschränkt werden. Dies soll einen Anreiz für die Integration auf Seiten der Asylbewerber schaffen. Eine Förderung ist nur bei gleichzeitiger Forderung von persönlichem Einsatz möglich.