Die Grundrente kommt
„Was lange währt, wird endlich gut“ heißt es schon seit Jahrhunderte. Im Grundsatz gilt das auch für das verabschiedete Gesetz zur Einführung der Grundrente. Damit ist ein wichtiges Koalitionsanliegen auf den Weg gebracht. Das ist einerseits ein Erfolg, nachdem ähnliche Vorhaben in den vorangegangenen Wahlperioden gescheitert waren. Denn eines war für die CDU immer klar: Leistung muss sich lohnen, wer lange in das Rentensystem einzahlt, muss am Ende auch besser stehen, als derjenige, der dies nicht getan hat.
Andererseits handelt es sich am Ende aber auch um einen Kompromiss, bei dem beide Koalitionsfraktionen sich bewegen mussten.
Zukünftig werden geringe Verdienste in der Rente stärker aufgewertet als bisher. Grundvoraussetzung ist, dass Menschen mindestens 33 Jahre in die gesetzlichen Alterssicherungssysteme eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – die sogenannten Grundrentenzeiten. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hierzu nicht.
Genauer aufgeschlüsselt und detaillierter beschrieben, besteht das Grundrentengesetz aus drei wichtigen Bausteinen. Der Vorsitzende der AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, schlüsselt diese so auf:
„1. Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach 33 Jahren Grundrentenzeiten zukünftig niedrige Entgelte aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30% aber weniger als 80% eines Durchschnittsverdienstes betragen hat. Die Anhebung erfolgt stufenweise ab 33 Jahren Grundrentenzeiten. Ab 35 Jahren Grundrentenzeit erfolgt dann die volle Anhebung, die im Einzelfall fast eine Verdoppelung der tatsächlichen Beitragszahlung bedeuten kann.“
Hier weicht der Kompromiss von Plänen der SPD ab: Eine Aufwertung erfolgt nur bei einem geringen Gesamteinkommen, wobei auch Partnerinnen oder Partner berücksichtigt werden. Die volle Grundrente erhält nur, dessen zu versteuerndes Einkommen den Freibetrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.950 Euro. Erst bei Überschreiten kommt es zu Abzügen bis hin zum vollständigen Wegfall des Grundrentenzuschlags.
So kann die Grundrente zielgenauer auf die Bedürftigen ausgerichtet werden. Ein wichtiges Anliegen der Union. Auch sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch sein, weshalb ein automatisierter Datenabgleich mit den Finanzbehörden möglich sein sollte. Bei Auslands- und Kapitaleinkünften ist das nahezu unmöglich, daher soll hier ein möglichst schlankes Verfahren die Erfassung erleichtern.
Mit Hilfe des festgelegten Korridors von 30 bis 80 % des Durchschnittsverdienstes wird verhindert, dass Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen oder Minijobber in den Genuss einer Grundrente gelangen. So sollen Fehlanreize verhindert werden.
Weiter führt der Abgeordnete Weiß aus, dass „anders als bisher, werden zukünftig die Menschen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in den verpflichtenden Altersvorsorgesystemen zurückgelegt haben, von einem Freibetrag in der Grundsicherung und einem Freibetrag beim Wohngeld profitieren, selbst wenn sie neben der Grundrente noch auf Wohngeld oder Grundsicherung angewiesen sind. Zu den verpflichtenden Alterssicherungssystemen gehören neben der gesetzlichen Rentenversicherung z.B. auch die Alterssicherung der Landwirte und die berufsständische Versorgung. Dabei werden auch die Zeiten in verschiedenen Systemen zusammengerechnet. Der Freibetrag beträgt jeweils mindestens 100 Euro und je nach Rentenhöhe bis zu 216 Euro monatlich.“ Dieser zweite Baustein gilt nicht direkt für die Auszahlung der Grundrente, sondern umfasst die neu geschaffenen Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld.
Und als dritten Baustein, bei dem die Union sich durchsetzen konnte, skizziert der AG-Vorsitzende die neu gesetzten Anreize „für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.200 Euro“. Dort „wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit maximal 144 Euro auf maximal 288 Euro angehoben. In den Verhandlungen ist es uns gelungen, die Einkommensgrenze von derzeit 2.200 Euro brutto auf 2.575 Euro brutto anzuheben, wovon potenziell 2 Millionen weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profifieren könnten. Außerdem wird der maximale Arbeitgeberbeitrag von jetzt 480 Euro auf 960 Euro angehoben.“
Anspruch auf Grundrente werden nur Menschen haben, die lange gearbeitet und in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt haben. Auch werden nur Menschen begünstigt, die über ein geringes Einkommen verfügen und bei denen ein Bedarf besteht.
Trotz des Bemühens, die Grundrente möglichst bürokratiearm auszugestalten, bleibt die Umsetzung einer Herausforderung. Die Grundrente wird nicht nur für die Neurentner ab 1. Januar 2021 gelten, sondern auch die rund 26 Millionen Bestandsrenten. Diese müssen nun überprüft werden. Es ist das Ziel, alle Renten bis zum 31. Dezember 2022 zu überprüfen und gegeben falls bestehende Grundrentenansprüche auszuzahlen. Wichtig hierbei ist: Alle Berechtigten werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 die Grundrente erhalten.
Enttäuschend ist, dass sich sowohl der Finanzminister, der eine Gegenfinanzierung über eine Transaktionssteuer versprochen hat, als auch der Arbeitsminister, der Geld aus seinem Etat zusteuern wollte, sich bisher nicht an ihre Finanzierungszusagen gehalten haben! Für die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag war aber nun klar, dass die Grundrente endlich kommen muss – für diejenigen, die sie brauchen.
Einen Faktencheck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Grundrente finden Sie hier mit einem „klick“.